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Tierarztkosten verstehen · Stand Oktober 2026

GOT: Die Gebührenordnung für Tierärzte einfach erklärt

Was eine Tierarztpraxis in Deutschland für ihre Arbeit berechnen darf, steht in der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte, kurz GOT. Hier erfahren Sie, wie eine Tierarztrechnung zustande kommt, was im Notdienst gilt und was häufige Leistungen kosten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die aktuelle GOT gilt seit dem 22. November 2022 für alle Tierarztpraxen und Tierkliniken in Deutschland.
  • Für jede Leistung steht ein Betrag im Gebührenverzeichnis. Die Praxis berechnet den 1- bis 3-fachen Satz.
  • Im Notdienst gilt der 2- bis 4-fache Satz, dazu kommt eine Notdienstgebühr von 50,00 €.
  • Medikamente, Material und Wegegeld kommen dazu. Auf alles werden 19 % Mehrwertsteuer berechnet.
  • Mehr als den dreifachen Satz darf die Praxis nur nach einer Vereinbarung vor der Behandlung verlangen.

So wird eine Tierarztrechnung berechnet

  1. Die Praxis sucht für jede Leistung die Nummer und den Betrag im Gebührenverzeichnis der GOT heraus.
  2. Sie wählt den Gebührensatz, also den einfachen, zweifachen oder dreifachen Betrag.
  3. Sie addiert Medikamente, verbrauchtes Material und gegebenenfalls Wegegeld.
  4. Auf die Summe kommen 19 % Mehrwertsteuer.

Beispiel: Für die „Allgemeine Untersuchung mit Beratung“ (GOT-Nr. 16) steht im Gebührenverzeichnis 23,62 €. Mit Mehrwertsteuer kostet sie:

Gebührensatzohne MwSt.mit 19 % MwSt.
1-facher Satz23,62 €28,11 €
2-facher Satz47,24 €56,22 €
3-facher Satz70,86 €84,32 €

Welcher Gebührensatz gilt?

Die Praxis entscheidet nach billigem Ermessen, ob sie den einfachen, zweifachen oder dreifachen Satz berechnet. Laut § 2 GOT berücksichtigt sie dabei vor allem:

  • wie schwierig die Behandlung ist,
  • wie viel Zeit sie braucht,
  • zu welcher Zeit sie stattfindet,
  • den Wert des Tieres,
  • die örtlichen Verhältnisse.

Viele Praxen rechnen Routineleistungen mit dem einfachen oder zweifachen Satz ab. Fragen Sie vor einem geplanten Eingriff am besten, welchen Satz Ihre Praxis berechnet.

Was gilt im Notdienst?

Wird Ihr Tier im tierärztlichen Notdienst behandelt, gilt nach § 4 GOT mindestens der 2-fache und höchstens der 4-fache Satz. Dazu kommt eine Notdienstgebühr von 50,00 €. Als Notdienstzeiten gelten:

  • Nacht: jeden Tag von 18 Uhr bis 8 Uhr am nächsten Morgen,
  • Wochenende: von Freitag 18 Uhr bis Montag 8 Uhr,
  • Feiertage: gesetzliche Feiertage von 0 bis 24 Uhr.

Die Untersuchung aus dem Beispiel oben kostet im Notdienst mit Notdienstgebühr und Mehrwertsteuer etwa 115,72 € bis 171,93 €. Die Notdienstgebühr wird je Behandlungsfall nur einmal berechnet, auch bei mehreren Tieren. Hat Ihre Praxis zum Beispiel samstags reguläre Sprechstunde, ist das kein Notdienst.

Hausbesuch und Wegegeld

Für einen Hausbesuch berechnet die Praxis die Gebühr nach GOT-Nr. 40 (34,50 €im einfachen Satz) und zusätzlich Wegegeld. Es beträgt 3,50 € je Doppelkilometer, also je Kilometer Entfernung für Hin- und Rückweg, mindestens aber 13,00 €.

Beispiel: Wohnen Sie 8 km von der Praxis entfernt, beträgt das Wegegeld 28,00 €. Bei 3 km Entfernung gilt der Mindestbetrag von 13,00 €.

Was muss auf der Rechnung stehen?

Nach § 7 GOT muss die Rechnung enthalten:

  • das Datum der Behandlung,
  • die Tierart,
  • die Diagnose oder den Grund des Besuchs,
  • jede Leistung mit ihrer Nummer aus dem Gebührenverzeichnis,
  • den Rechnungsbetrag und die Mehrwertsteuer.

Medikamente, Material und Auslagen müssen getrennt aufgeführt sein. Allgemeine Praxiskosten, etwa für Geräte und Instrumente, sind in den Gebühren schon enthalten und dürfen nicht extra berechnet werden.

Gebührentabelle: häufige Leistungen

Beträge nach dem Gebührenverzeichnis der GOT, ohne Mehrwertsteuer. Für Ihre eigenen Kosten nutzen Sie die Rechner unter jeder Tabelle.

Untersuchung, Spritzen und Hausbesuch

Leistung1-fach2-fach3-fach
Allgemeine Untersuchung mit Beratung GOT-Nr. 1623,62 €47,24 €70,86 €
Injektion, z. B. Schmerzmittel GOT-Nr. 22111,50 €23,00 €34,50 €
Impfbescheinigung GOT-Nr. 876,16 €12,32 €18,48 €
Sonstige Bescheinigung GOT-Nr. 8817,00 €34,00 €51,00 €
Hausbesuch GOT-Nr. 4034,50 €69,00 €103,50 €

Kastration

Leistung1-fach2-fach3-fach
Kastration Kater GOT-Nr. 37830,32 €60,64 €90,96 €
Ovarektomie Kätzin GOT-Nr. 60156,48 €112,96 €169,44 €
Ovariohysterektomie Kätzin GOT-Nr. 60589,00 €178,00 €267,00 €
Kastration Rüde GOT-Nr. 37770,60 €141,20 €211,80 €
Ovarektomie Hündin GOT-Nr. 600128,27 €256,54 €384,81 €
Ovariohysterektomie Hündin GOT-Nr. 604192,00 €384,00 €576,00 €

Narkose und Überwachung

Leistung1-fach2-fach3-fach
Sedation per Injektion GOT-Nr. 30219,78 €39,56 €59,34 €
Injektionsnarkose intramuskulär GOT-Nr. 31023,44 €46,88 €70,32 €
Injektionsnarkose intravenös GOT-Nr. 32024,19 €48,38 €72,57 €
Inhalationsnarkose GOT-Nr. 33761,57 €123,14 €184,71 €
Monitoring mit mehr als zwei Parametern GOT-Nr. 35059,18 €118,36 €177,54 €

Zähne

Leistung1-fach2-fach3-fach
Zahnsteinentfernung mit Scaling und Politur GOT-Nr. 93261,97 €123,94 €185,91 €
Zahnsteinentfernung mit Scaling und Politur, kompliziert GOT-Nr. 933108,82 €217,64 €326,46 €
Zahnextraktion GOT-Nr. 95110,26 €20,52 €30,78 €
Zahnextraktion, kompliziert GOT-Nr. 95541,04 €82,08 €123,12 €

Röntgen, Ultraschall und CT

Leistung1-fach2-fach3-fach
Röntgenaufnahme, erste und zweite GOT-Nr. 16626,53 €53,06 €79,59 €
Röntgenaufnahme, ab der dritten GOT-Nr. 16718,03 €36,06 €54,09 €
Ultraschalldiagnostik (außer Trächtigkeit) GOT-Nr. 18058,92 €117,84 €176,76 €
Trächtigkeitsuntersuchung per Ultraschall GOT-Nr. 52137,88 €75,76 €113,64 €
Herzultraschall (Basisechokardiografie, 2D und M-Mode) GOT-Nr. 65067,20 €134,40 €201,60 €
Ergänzende Herzultraschall-Untersuchung, z. B. Doppler GOT-Nr. 65153,86 €107,72 €161,58 €
CT-Untersuchung eines Körperteils GOT-Nr. 175350,00 €700,00 €1.050,00 €
CT-Untersuchung mehrerer Körperteile oder Ganzkörper-CT GOT-Nr. 176500,00 €1.000,00 €1.500,00 €

Chip und Einschläfern

Leistung1-fach2-fach3-fach
Implantation eines Transponders (Chip) GOT-Nr. 23810,24 €20,48 €30,72 €
Dokumentation im Rahmen der Kennzeichnung GOT-Nr. 2395,50 €11,00 €16,50 €
Ablesen einer Kennzeichnung, z. B. Transponder GOT-Nr. 2404,59 €9,18 €13,77 €
Tätowieren GOT-Nr. 23715,47 €30,94 €46,41 €
Euthanasie durch Injektion GOT-Nr. 20830,78 €61,56 €92,34 €

Rechnung zu hoch? So gehen Sie vor

  1. Bitten Sie um eine Rechnung mit allen Einzelleistungen, falls Sie nur einen Gesamtbetrag bekommen haben.
  2. Prüfen Sie, welcher Gebührensatz berechnet wurde und ob er über dem dreifachen Satz liegt.
  3. Fragen Sie in der Praxis nach, wenn Ihnen eine Position unklar ist. Oft klärt sich das schnell.
  4. Kommen Sie nicht weiter, wenden Sie sich an die Tierärztekammer Ihres Bundeslandes. Viele Kammern helfen bei Fragen zu Gebühren.

Vor einem geplanten Eingriff lohnt sich ein Kostenvoranschlag. Tipps dazu finden Sie in unserer Hilfe.

Quellen

Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Seite erklärt die Regeln allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ist die GOT für Tierärzte verbindlich?

Ja. Die GOT ist eine Rechtsverordnung und gilt für alle Tierärztinnen und Tierärzte in Deutschland, auch für Tierkliniken. Die Praxis muss mindestens den einfachen Satz berechnen und darf höchstens den 3-fachen Satz verlangen. Ausnahmen sind nur in engen Grenzen erlaubt.

Darf der Tierarzt mehr als den dreifachen Satz berechnen?

Nur im begründeten Einzelfall und nur, wenn Sie das vor der Behandlung mit der Praxis vereinbart haben. Die Vereinbarung muss in Textform erfolgen, und Sie bekommen eine Kopie. Ohne eine solche Vereinbarung ist der dreifache Satz die Obergrenze, außer im Notdienst.

Darf der Tierarzt weniger als den einfachen Satz berechnen?

Grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme gilt zum Beispiel für die Kastration eingefangener Streunerkatzen im Auftrag einer gemeinnützigen Tierschutzorganisation. Sonst ist eine Abweichung nur mit vorheriger Vereinbarung in Textform möglich.

Wird die Notdienstgebühr für jedes Tier berechnet?

Nein. Die Notdienstgebühr von 50,00 € darf je Behandlungsfall nur einmal berechnet werden, auch wenn mehrere Tiere desselben Halters behandelt werden. Im begründeten Einzelfall kann die Praxis ganz darauf verzichten.

Seit wann gilt die aktuelle GOT?

Die aktuelle Gebührenordnung gilt seit dem 22. November 2022. Sie hat die alte GOT von 1999 abgelöst. Mit der neuen GOT wurden viele Gebühren angehoben.

Sind Medikamente in den Gebühren enthalten?

Nein. Die GOT regelt die Gebühren für die Arbeit der Praxis. Medikamente, verbrauchtes Material und Auslagen darf die Praxis zusätzlich berechnen. Sie müssen auf der Rechnung getrennt aufgeführt sein.

Gilt die GOT auch in Österreich oder der Schweiz?

Nein. Die GOT gilt nur in Deutschland.